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Darf man Menschen auf der Straße fotografieren? Was erlaubt ist und was nicht

Veröffentlicht am 2 Oktober 2026

Sie stehen auf einem Platz, jemand läuft genau ins Licht, und Sie drücken ab. Eine Sekunde später schaut Ihnen diese Person direkt in die Augen. Und dann ist sie da, die Frage, die sich fast jeder irgendwann stellt, der auf der Straße fotografiert: Darf man Menschen auf der Straße fotografieren?

Schwarz-Weiß-Straßenfoto von drei Polizisten mit Sicherheitswesten an einer Straßenecke in London
Drei Polizisten an einer Straßenecke in London.

Die kurze Antwort: In den Niederlanden dürfen Sie im öffentlichen Raum grundsätzlich Menschen fotografieren. Die lange Antwort ist interessanter. Denn was Sie anschließend mit dem Foto machen, ist eine andere Frage.

Ich schreibe das als Straßenfotograf, nicht als Jurist. Das sage ich nicht aus Bescheidenheit. Für die rechtlichen Erklärungen habe ich mit jemandem zusammengearbeitet, der sich beruflich damit auskennt. Dazu später mehr. Lesen Sie diesen Artikel als ersten Einblick in die Regeln, nicht als Rechtsberatung.

Verschlusszeiten und Bildgestaltung kommen hier nicht vor. Dafür gibt es meine Tipps zur Straßenfotografie und einen Artikel über die besten Einstellungen für Straßenfotografie.

Fotografieren im öffentlichen Raum

Auf der Straße, in einem Park, auf einem Markt oder einem Platz: Das ist öffentlicher Raum. Dort brauchen Sie in den Niederlanden grundsätzlich keine Erlaubnis, um jemanden zu fotografieren. Es gibt keine allgemeine Regel, nach der Sie vor dem Auslösen erst fragen müssen.

Das überrascht viele. Ich merke oft, dass Menschen, die gerade mit Straßenfotografie anfangen, davon ausgehen, dass es eigentlich verboten ist. Als würden sie sich ständig an der Grenze des Erlaubten bewegen und müssten damit rechnen, dass ihnen jeden Moment jemand auf die Schulter tippt. Dieses Gefühl spielt sich vor allem im Kopf ab. Das Fotografieren selbst ist selten das Problem.

Trotzdem steht da nicht ohne Grund „grundsätzlich“. An manchen Orten gelten andere Regeln. Dazu komme ich gleich. Und wer jemandem ständig hinterherläuft oder aufdringlich wird, beschäftigt sich mit etwas anderem als Straßenfotografie. Dann steht das eigene Verhalten zur Debatte, nicht mehr das Foto.

Auch wie Sie fotografieren, fällt auf. Wer offen mit einer kleinen Kamera zwischen den Menschen steht, wird anders wahrgenommen als jemand, der sich mit einem langen Objektiv hinter einem geparkten Auto versteckt. Rechtlich kann ich Ihnen zu diesem Unterschied nichts versprechen. Auf der Straße merken Sie ihn sofort.

Wenn Sie erst etwas mehr über das Genre selbst erfahren möchten, finden Sie auf meiner Seite Was ist Straßenfotografie? eine Einführung.

Fotografieren ist etwas anderes als Veröffentlichen

Für mich ist das der wichtigste Unterschied in diesem ganzen Thema. Ein Foto aufzunehmen und ein Foto zu veröffentlichen sind rechtlich zwei verschiedene Dinge.

Solange ein Foto auf Ihrer Speicherkarte oder in Ihrem Archiv liegt, ist es meist unproblematisch. Erst wenn Sie es zeigen, auf Instagram, auf Ihrer Website, in einer Ausstellung oder einem Buch, werden das Recht am eigenen Bild und der Schutz der Privatsphäre wirklich relevant.

Die Abwägung kommt also meistens später, zu Hause am Computer, wenn Sie Ihre Auswahl treffen. Welches Foto zeigen Sie, wo zeigen Sie es, und welche Geschichte erzählen Sie dazu?

Ich finde den Gedanken ganz angenehm. Auf der Straße können Sie sich aufs Schauen konzentrieren. Über die Veröffentlichung können Sie nachdenken, wenn Sie in Ruhe dasitzen. Mit einer Tasse Kaffee und einem Bildschirm voller Fotos, von denen Sie die meisten ohnehin aussortieren.

Das gilt auch für ältere Arbeiten. Ein Foto, das Sie vor Jahren gemacht haben und erst jetzt veröffentlichen, zeigen Sie im heutigen Kontext. Dazu gehören dieselben Fragen wie bei einem Foto von letzter Woche.

Das Recht am eigenen Bild und das berechtigte Interesse

Das niederländische Recht am eigenen Bild ist in der Auteurswet, dem niederländischen Urheberrechtsgesetz, geregelt. Ein Porträt ist dort nicht nur ein ordentlich gestelltes Studiofoto. Der Begriff wird üblicherweise weit ausgelegt: eine Abbildung, auf der jemand erkennbar ist. Ein Straßenfoto, auf dem Sie das Gesicht einer Person sehen, fällt deshalb schnell darunter. Manchmal ist jemand sogar ohne sichtbares Gesicht zu erkennen. An einer Haltung, einer Jacke oder dem Ort, an dem die Person immer steht.

Für Straßenfotografie ist Artikel 21 wichtig. Er betrifft Porträts, die nicht im Auftrag der abgebildeten Person entstanden sind. Genau das trifft auf ein Straßenfoto zu: Niemand hat Sie gebeten, dieses Foto zu machen.

Die Grundregel von Artikel 21 ist für Fotografen günstig. Sie dürfen ein solches Porträt veröffentlichen, sofern die abgebildete Person kein berechtigtes Interesse hat, sich dagegen zu wehren. Vorher brauchen Sie also keine Einwilligung. Die Interessen der Person auf Ihrem Foto müssen Sie trotzdem berücksichtigen.

Was ist ein berechtigtes Interesse? Ein paar häufig genannte Beispiele:

  • Privatsphäre. Jemand ist auf der Straße, erlebt aber einen eindeutig privaten Moment. Etwa Trauer, oder die Person möchte erkennbar nicht gesehen werden.
  • Ein verletzender oder bloßstellender Kontext. Ein harmloses Foto kann durch die Bildunterschrift, den Titel oder den Ort der Veröffentlichung zum Problem werden.
  • Ein kommerzielles Interesse bei bekannten Personen. Wer mit seinem Gesicht Geld verdient, kann etwas dagegen haben, wenn jemand anderes dieses Gesicht zum eigenen Vorteil nutzt.

Dass der Kontext so viel Gewicht hat, leuchtet mir ein. Ein Foto von jemandem, der auf einer Bank eingeschlafen ist, wirkt in einer Serie über die Stadt ganz anders als unter einer lustigen Überschrift auf Social Media. Das Foto bleibt gleich. Seine Aussage verändert sich.

Letztlich muss jeder Fall einzeln abgewogen werden. Bei einem tatsächlichen Rechtsstreit entscheidet ein Gericht. Ich kann Ihnen also keine Liste mit Fotos geben, die immer oder nie erlaubt sind. Wer das verspricht, stellt die Sache einfacher dar, als sie ist.

Erkennbar oder nicht

Viel hängt also davon ab, ob jemand erkennbar ist. Ist das auf Ihrem Foto nicht der Fall, spielt das Recht am eigenen Bild nach der gängigen Auslegung eine deutlich kleinere Rolle. Denken Sie an einen Rücken in einer vollen Einkaufsstraße, eine Silhouette vor einer hellen Wand oder eine Hand, die eine Tür aufdrückt.

Für mich ist das kein Trick, um Regeln zu umgehen. Menschen ohne sichtbares Gesicht sind schon für sich ein schönes Motiv. Es ist sogar eine der Ideen, die ich allen mitgebe, die Fotoserien machen möchten. Ein Foto ohne Gesicht überlässt dem Betrachter mehr. Das funktioniert oft besser, als man denkt.

Aber Erkennbarkeit beschränkt sich nicht auf das Gesicht. Eine auffällige Jacke oder ein fester Platz auf dem Markt kann reichen, damit Nachbarn und Bekannte jemanden sofort erkennen. Nur weil jemand wegschaut, ist ein Foto also nicht automatisch anonym.

Die DSGVO und Straßenfotografie

Dann wäre da die DSGVO, die Datenschutzverordnung, die viele Fotografen etwas nervös gemacht hat.

Nach der DSGVO ist ein Foto, auf dem jemand erkennbar ist, ein personenbezogenes Datum. Das klingt beunruhigend. Wörtlich genommen müsste man für jedes Straßenfoto einen ganzen Stapel Unterlagen führen.

So läuft es in der Praxis zum Glück nicht. Die DSGVO kennt Ausnahmen. Fotos für den rein persönlichen Gebrauch fallen grundsätzlich nicht darunter. Außerdem enthält Artikel 43 des niederländischen Durchführungsgesetzes zur DSGVO, der Uitvoeringswet AVG, eine Ausnahme für journalistische, künstlerische und literarische Zwecke. Straßenfotografie, die Sie als Fotografie, als eigene Arbeit aufnehmen und zeigen, kann in vielen Fällen darunterfallen.

„In vielen Fällen“ steht dort bewusst. Auch hier zählt der Kontext. Eine Serie von Straßenfotos auf Ihrer Website ist etwas anderes als ein Ordner, in dem Sie die Gesichter von Menschen aus Ihrer Nachbarschaft sammeln. Wenn Sie zweifeln, ob Ihre Nutzung noch unter diese Ausnahme fällt, lassen Sie das von jemandem prüfen, der sich damit auskennt.

Was auf jeden Fall hilft: Ergänzen Sie bei erkennbaren Menschen, denen Sie auf der Straße begegnet sind, keine Namen, Adressen oder Personenmarkierungen. Ein Foto ist das eine. Ein Foto mit einem Namen darunter ist schnell etwas ganz anderes.

Werbung und kommerzielle Nutzung

Hier ist es deutlich einfacher. Wenn Sie eine erkennbare Person in der Werbung einsetzen möchten, brauchen Sie eine Einwilligung. Davon sollten Sie ausgehen.

In der Praxis halten Sie diese Einwilligung in einem Model Release fest: einem kurzen Dokument, in dem die Person erklärt, dass Sie das Foto für diesen Zweck nutzen dürfen. Ohne eine solche Erklärung können Sie ein Straßenfoto nicht einfach mit einem Markennamen oder einem Angebot verbinden.

Die Grenze zwischen künstlerischer und kommerzieller Nutzung ist weniger eindeutig, als einem lieb wäre. Denken Sie an den Verkauf von Abzügen oder an ein Fotobuch, das Geld einbringen soll. Das sind Fragen für einen Juristen. Der Blog eines Fotografen ist dafür nicht die richtige Adresse.

Bahnhöfe, Einkaufszentren und Museen

Nicht alles, was sich öffentlich anfühlt, ist öffentlicher Raum. Ein Bahnhof, ein Einkaufszentrum, ein Museum oder ein Café gehört jemandem. Der Eigentümer darf dort Hausregeln festlegen. Dazu können ein Fotografierverbot oder bestimmte Bedingungen fürs Fotografieren gehören.

In Innenräumen ist Fotografieren also nicht überall verboten. Die Regeln von der Straße gelten dort aber nicht automatisch. Ein Sicherheitsmitarbeiter, der Sie bittet aufzuhören, kann sich auf diese Hausregeln berufen. Draußen auf dem Gehweg sieht es anders aus.

Oft stehen die Regeln einfach auf einem Schild am Eingang. Wenn dort nichts steht und Sie unsicher sind, können Sie nachfragen. Das kostet weniger Zeit als eine Diskussion hinterher.

Kinder

In den Niederlanden gibt es kein eigenes Gesetz für das Fotografieren von Kindern auf der Straße. Die oben beschriebenen Regeln zum Aufnehmen und Veröffentlichen gelten grundsätzlich auch für sie.

Allerdings ist hier besondere Sorgfalt gefragt. Ein Kind kann selbst nicht überblicken, was es bedeutet, online zu sehen zu sein. Eltern reagieren verständlicherweise oft heftiger als Erwachsene, die für sich selbst entscheiden.

In meinem Artikel über Ethik in der Straßenfotografie schreibe ich, dass ich inzwischen auch Kinder fotografiere, wenn ich darin eine Geschichte sehe. Das ist meine persönliche Entscheidung, keine Regel, die ich Ihnen auferlegen möchte. Gerade bei Kindern finde ich es sinnvoll, vor der Veröffentlichung noch einmal besonders kritisch darauf zu schauen, was ein Foto erzählt.

Wenn jemand Sie bittet, ein Foto zu löschen

Früher oder später passiert es: Jemand sieht Sie fotografieren und möchte, dass Sie das Foto löschen.

Bei einem Foto, das Sie im öffentlichen Raum aufgenommen haben, sind Sie meines Wissens nicht gesetzlich verpflichtet, es direkt auf der Straße zu löschen. Sie dürfen das Foto behalten. Menschlich gesehen ist Löschen oft trotzdem vernünftig. Ein Foto ist selten so wichtig, dass es einen Streit auf dem Gehweg wert wäre. Morgen gibt es wieder einen neuen Moment.

Ich habe schon einmal über einen Mann geschrieben, der von einem Teilnehmer eines Fotospaziergangs verlangte, SOFORT ein Foto zu löschen. Er rief dafür sogar die 112 an, obwohl er auf dem Foto nicht einmal erkennbar war. Was mir vor allem in Erinnerung geblieben ist: Hätte er freundlich gefragt, wäre das Foto innerhalb einer Minute gelöscht gewesen.

Das ist für mich vielleicht die wichtigste Erkenntnis aus diesem Vorfall. Nur weil etwas erlaubt ist, muss man nicht darauf bestehen. Eine freundliche Bitte ist etwas anderes als eine Forderung. Darauf dürfen Sie durchaus unterschiedlich reagieren.

Und in Belgien?

Wenn Sie in Antwerpen oder anderswo in Belgien fotografieren, gelten andere Regeln. Das belgische Recht am eigenen Bild ist strenger als das niederländische.

Um ein Foto zu veröffentlichen, auf dem jemand erkennbar ist, brauchen Sie in Belgien grundsätzlich eine Einwilligung. Es gibt Ausnahmen. Wer Teil einer Menschenmenge ist, fällt oft darunter. Ebenso jemand, der nur zufällig im Bild steht und nicht das eigentliche Motiv ist. Auch Personen des öffentlichen Lebens können Sie in ihrer öffentlichen Rolle meist zeigen, ohne vorher um Einwilligung zu bitten.

Für Straßenfotografie macht das einen erheblichen Unterschied. Gerade das Foto, auf dem eine einzelne Person eindeutig das Hauptmotiv ist, verlangt in Belgien bei der Veröffentlichung mehr Vorsicht. Wenn Sie dort fotografieren, zum Beispiel beim Workshop Straßenfotografie in Antwerpen, ist es gut, diesen Unterschied zu kennen.

Auch in anderen Ländern gelten eigene Regeln. Wenn Sie mit REFRESH nach Paris oder London reisen, fotografieren Sie unter anderen rechtlichen Bedingungen als zu Hause. Darauf gehe ich in diesem Artikel nicht ein. Sonst wird daraus ein Buch.

Das Gesetz ist nicht alles

Ich finde es wichtig zu wissen, was erlaubt ist. Mindestens genauso wichtig finde ich, was ich selbst möchte. Es gibt Fotos, die rechtlich völlig in Ordnung sind und die ich trotzdem nicht zeige.

Meine eigenen Regeln sind manchmal strenger als das Gesetz und manchmal einfach praktisch. Menschen, die sich Essen in den Mund schieben, zum Beispiel. Alles erlaubt. Ergibt für mich nur nie ein schönes Foto.

Diese Reibung zwischen dem, was erlaubt ist, und dem, was man selbst gut findet, kommt auch in Der Kampf namens Straßenfotografie vor. Ihre eigene Ethik kann Ihnen niemand vorgeben. Auch kein Gesetzbuch. Sie entwickeln sie, indem Sie fotografieren, zweifeln und darüber sprechen.

Deshalb kommt das Thema in jedem Workshop Straßenfotografie zur Sprache. Als Gespräch unterwegs, ohne Unterricht über Gesetzesartikel. Wenn Sie diese Fragen lieber mit mir allein durchgehen möchten, geht das auch in einem persönlichen Workshop.

Bevor Sie veröffentlichen

Weil die meisten Abwägungen bei der Veröffentlichung anstehen, hilft es, sich dafür einen festen Moment zu nehmen. Beim Auswählen haben Sie die Zeit dazu.

Bevor ich ein Straßenfoto online stelle, stelle ich mir ein paar Fragen. Ist jemand darauf erkennbar? Was sagt die Bildunterschrift, und könnte das falsch ankommen? Wo wird das Foto zu sehen sein? Zwischen anderen Arbeiten in einer Serie oder einzeln auf Social Media, wo jeder seine eigene Geschichte daraus machen kann?

Und die wichtigste Frage: Wäre es mir selbst unangenehm, so im Internet zu stehen? Das ist keine rechtliche Prüfung. Es hilft aber. Meistens kennt man die Antwort schon, bevor man die Frage zu Ende gestellt hat.

So eine Liste macht Sie nicht zum Juristen und garantiert nichts. Sie hilft aber, bewusst auszuwählen, was Sie veröffentlichen. Nicht jedes technisch gelungene Foto muss online. Meistens wird dadurch übrigens auch die Auswahl besser. Aber das ist ein anderer Artikel.

Mehr dazu in De Wet van de Straat

Alles, was hier steht, ist vereinfacht. Absichtlich. Das Recht steckt voller Feinheiten, Ausnahmen und Gerichtsurteile, die nicht in einen Blogartikel passen.

Deshalb habe ich gemeinsam mit der Juristin mr. Charlotte Meindersma De Wet van de Straat geschrieben. Das niederländischsprachige E-Book erklärt, was auf der Straße erlaubt ist und was nicht. Wir besprechen die Regeln anhand meiner eigenen Fotos. Das macht die Sache deutlich konkreter als eine Liste von Gesetzesartikeln: Sie sehen das Foto und lesen, welche rechtlichen Fragen dabei eine Rolle spielen.

Wenn Sie regelmäßig auf der Straße fotografieren und Ihre Fotos auch zeigen, kann ich Ihnen dieses E-Book wirklich empfehlen. Es erspart Ihnen eine Menge Zweifel, auf der Straße und später am Computer.

Wenn Sie ein konkretes Problem, eine Forderung oder einen Brief von einem Anwalt haben, wenden Sie sich an einen Juristen. Dieser Artikel und das E-Book ersetzen keine persönliche Rechtsberatung.

Sie möchten über solche Fragen lieber mit einer Kamera in der Hand sprechen? Dann schauen Sie sich meine Workshops Straßenfotografie an. Und wenn Sie zuerst genau wissen möchten, woran Sie sind: Lesen Sie De Wet van de Straat.

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